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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024

Bericht zur Gemeinderatssitzung 22. Oktober 2024. Themen sind unter anderem weiterhin die angespannte Betreuungssituation in den Holzgerlinger Kindergärten sowie Grundsteuerreform.

Wir möchten Sie & euch zu unseren Schwer- punktthemen auf dem Laufenden halten!

Bildung & Betreuung

In der letzten Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 konnten wir unsere Diskussion um das wichtige Thema der Sicherstellung einer verlässlichen und qualitativen Betreuung unserer Kinder im Kita- und Kindergartenalter fortführen.

Über die Kindergartenbedarfsplanung 2025 haben wir von Frau Dierich und Frau Bock Transparenz darüber erhalten, wie die Fachkräfte- und Betreuungssituation in den einzelnen Einrichtungen aktuell aussieht und welche Maßnahmen bereits unter- nommen werden, um das vorhandene Personal zu stärken und zu qualifizieren. Es macht uns große Bauchschmerzen, dass eine wesentliche Entlastungsperspektive für die angespannte Situation aktuell darin gesehen wird, dass weniger geburtenstarke Jahrgänge erwartet werden und dadurch der Bedarf an Betreuungsplätzen voraussichtlich sinken wird.

Es braucht kreative und flexible Konzepte, die unabhängig von Demografie-Prognosen wirken. Und auch wenn wir uns durchaus dessen bewusst sind, dass wir den Fachkräftemangel als Gemeinde nicht alleine lösen können, müssen wir uns anstrengen, um zeitnah für unsere Familien Stabilität zu schaffen. Die durch die Stadtverwaltung angekündigte „Zukunftswerkstatt Kinderbetreuung“, in der neben Träger, pädagogischer Gesamtleitung und Einrichtungsleitungen auch Vertreter und Vertreterinnen aus den Erzieher-Teams, Elternvertretungen und Gemeinderatsmitgliedern gemeinsam diskutieren werden, ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Schritt, der dringend kurzfristig starten muss, um keine Zeit mehr zu verlieren.

Finanzen & Verwaltung

Im Zuge der Grundsteuerreform haben wir die neu- en Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, welche ab dem 01. Januar 2025 wirksam werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Veranlassungsfälle vorliegen und es somit vermutlich noch zu Verschiebungen kommen kann, hat sich das Gremium auch darauf geeinigt, eine gegebenenfalls notwendige Anpassung zum 01. Januar 2026 nicht auszuschließen.

Durch die neue Hebesatz-Satzung, insbesondere bei der Errechnung der Grundsteuer B (Grundvermögen), bei der das Land Baden-Württemberg den neuen Weg des modifizierten Bodenwertmodells gewählt hat (Grundstückfläche x Bodenrichtwert), wird es Bürgerinnen und Bürger geben, die auf ihrem Grundsteuerbescheid eine erhebliche Abweichung zu den vergangenen Bescheiden haben werden. Wir wissen, dass dies für den einen oder die andere aus unserer Gemeinde herausfordernd werden kann und sind daher sehr froh über die signalisierte Bereitschaft unserer Stadtverwaltung bei Bedarf ins Gespräch zu gehen und bei der Lösungsfindung zu unterstützen.

Karen Gärtner
für die CDU-Gemeinderatsfraktion Holzgerlingen

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